Basel II
Der baseler Ausschuss wurde in den 70 Jahren von
Vertretern führender Wirtschaftsnationen gegründet. Ziel des „Baseler Clubs“ ist
die Stabilität des internationalen Finanzsystems. Bereits 1988 wurde eine erste
Regelung zur Eigenkapitalunterlegung der Banken im Kreditgeschäft beschlossen
und umgesetzt. Hohe Insolvenzzahlen und eine Erhöhung des ökonomischen Risikos
haben den Ausschuss veranlasst, die bestehenden Regeln zu modifizieren.
Im Sommer 1999 wurde ein erstes Konsultationspapier zur
Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung vorgestellt. Wichtigste Änderung: Die
Bonität der Kreditnehmer wird für die Bestimmung des erforderlichen
Eigenkapitals herangezogen.
Die Bonitätsbeurteilung soll durch bankinterne sowie
externe Ratings vorgenommen werden, wie im zweiten Konsultationspapier aus Basel
(Januar 2001) ausgeführt ist.
Die Umsetzung der Baseler Vorschläge in bankinterne
Ratingsysteme wird zu einer Spreizung der Kreditkonditionen führen. Gut
bewertete Unternehmen können bessere Konditionen aushandeln. Banken werden für
sie weniger Eigenkapital vorhalten müssen.
Schlecht bewertete Unternehmen mit schwacher Bonität haben
hingegen mit einer Erhöhung der Finanzierungskosten zu rechnen.
Zweitachse

Die Banken haben gemäß
der Zeitachse der Baseler Beschlüsse also noch bis 2007 Zeit die entsprechenden
Systeme einzuführen.
Bereits zum
Januar 2003 haben jedoch die meisten Banken begonnen bankinterne Ratings
einzuführen.

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